Mo., 29.06.2020 - Mo., 31.08.2020,
Corona-Auflagen für Gruppenwanderungen weiter gelockert
Ab 1. Juli dürfen Wanderer wieder in Gruppen mit bis zu 20 Personen unterwegs sein. Grundsätzlich gelten aber weiterhin die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum, wie sie in der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-19 geregel sind. Demnach darf man sich im öffentlichen wie im privaten Raum mit bis zu 20 Personen aufhalten. Zu anderen Personen ist im öffentlichen Raum, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Die Verordnung gilt derzeit bis zum 31. August.
Wenn Gruppen miteinander wandern wollen, muss diese Regelung unbedingt eingehalten werden. Wir haben unser Hygienekonzept für Wanderungen in Gruppen aktualisiert, dem die Wanderführer/-innen entnehmen können, was bei Gruppenwanderungen zu beachten ist. Wir raten den Ortsgruppen genau abzuwägen, unter welchen Umständen sie sich in der Lage sehen, die Verantwortung für die Organisation und Durchführung einer Gruppenwanderung zu übernehmen.
Der Hauptverein ist mit den Wanderführern/-innen der überregionalen Programme (Wandern +plus+/Ü30 Wandern) im Gespräch. Die Wiederaufnahme der Programme – auch der Heimat- und Wanderakademie Baden-Württemberg – ist ab dem 26. Juni geplant. Bitte informieren Sie sich in der Terminübersicht. Eine Anmeldung für alle stattfindenden Veranstaltungen ist zwingend erforderlich. Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt.
